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Rückbau

Entkernung und Abbruch

Zurück auf den Rohbau, deutschlandweit

Vor jeder Kernsanierung steht dieselbe Aufgabe: Das Gebäude muss leer werden, bis auf das, was tragen soll. Wir bringen Maschinen, Fuhrpark und Container mit und übernehmen auf Wunsch auch den Wiederaufbau.

Entkernter Raum mit aufgebrochenem Estrich, freigelegten Leitungen und Abbruchhämmern

Kurz gesagt

Womit wir arbeiten

Eigene Maschinen

Abbruchtechnik, Fuhrpark und Container aus einer Hand.

Statik im Blick

Tragende Teile werden abgefangen, bevor etwas herausgeht.

Getrennter Rückbau

Fraktionen werden beim Ausbau getrennt, nicht danach sortiert.

Wiederaufbau möglich

Trockenbau, Böden und Malerarbeiten auf Wunsch von uns.

Deutschlandweit

Für größere Objekte fahren wir über die Region hinaus.

Entkernung

Die Fassade bleibt, das Innere wird frei

Bei der Entkernung wird das Gebäude in den Rohbauzustand zurückversetzt. Bodenbeläge, Estrich, nichttragende Wände, Installationen und Einbauten kommen heraus. Was bleibt, ist die Hülle mit dem Tragwerk.

Das ist die Voraussetzung dafür, hinter einer denkmalgeschützten oder ortsbildprägenden Fassade neu zu planen. Nach der Entkernung lassen sich auch mehrere bisher getrennte Gebäude zu einer Einheit zusammenlegen.

  • Estrich
  • Trennwände
  • Installationen
  • Fenster & Türen
  • Deckenverkleidung
  • Einbauten
Gebäude im Rohbauzustand nach der Entkernung, nur Tragwerk und Fassade stehen noch
Nach der Entkernung steht das Tragwerk frei. Erst dann lässt sich der Grundriss neu planen.

Warum Entkernung kein Heimwerkerprojekt ist

Was vor dem ersten Schlag geklärt sein muss

Die Entkernung ist ein massiver Eingriff in die Bausubstanz. Auch tragende Elemente sind betroffen, und ob eine Wand trägt, ist im Bestand nicht immer offensichtlich. Wo Lasten wegfallen, muss vorher abgefangen werden.

Dazu kommen Schadstoffe. In Gebäuden vor 1993 stecken asbesthaltige Kleber, Dichtungen und Platten an Stellen, an denen niemand sie vermutet. Wer sie unbemerkt aufbricht, verteilt Fasern durch das ganze Haus.

  • Statik: Was trägt, was wird abgefangen, in welcher Reihenfolge wird ausgebaut?
  • Schadstoffe: Baujahr prüfen, bei Verdacht beproben lassen, Fachbetrieb einbinden.
  • Medien: Strom, Gas, Wasser und Fernwärme nachweislich abklemmen lassen.
  • Genehmigung: Abbruchanzeige oder -genehmigung, bei Denkmälern zusätzlich die Behörde.

Was wir ausführen

  • Entkernung Innenausbau zurück auf den Rohbau, Fassade und Tragwerk bleiben stehen.
  • Teilabbruch Anbauten, Geschosse oder einzelne Bauteile gezielt entfernen.
  • Kompletter Abbruch Gebäude vollständig zurückbauen, inklusive Bodenplatte auf Wunsch.
  • Schadstoffe Erkennen, absperren und über zugelassene Fachbetriebe abwickeln.
  • Wiederaufbau Trockenbau, Böden, Malerarbeiten, wenn die Sanierung folgt.

Wann eine Entkernung sinnvoll ist

  • Denkmalschutz Die Fassade muss bleiben, das Innere darf neu geplant werden.
  • Kernsanierung Der Bestand ist so weit durch, dass Teilsanierung nichts bringt.
  • Umnutzung Aus Gewerbe wird Wohnraum, dafür muss der Grundriss frei werden.
  • Zusammenlegung Mehrere bisher getrennte Gebäude sollen eine Einheit werden.

FAQ

Entkernung und Abbruch

Was Bauherren vorher klären

Worin unterscheiden sich Entkernung und Abbruch?

Bei der Entkernung bleibt die Hülle stehen. Der Innenausbau wird zurückgebaut, bis das Gebäude wieder im Rohbauzustand ist: Bodenbeläge, Estrich, nichttragende Wände, Installationen, Fenster und Türen kommen heraus, Fassade und Tragwerk bleiben. Beim Abbruch verschwindet das Gebäude ganz oder in Teilen. Die Entkernung ist der übliche erste Schritt einer Kernsanierung, weil danach der Grundriss frei planbar ist.

Kann ich selbst entkernen?

Von tragenden Bauteilen sollten Sie die Finger lassen. Ob eine Wand trägt, sieht man ihr nicht immer an, und die größte Gefahr bei der Entkernung ist der Einsturz. Vor dem Ausbau muss geklärt sein, was abgefangen werden muss und in welcher Reihenfolge gearbeitet wird. Nichttragende Vorwände, Bodenbeläge und Einbauten können Sie selbst herausnehmen, das senkt den Preis spürbar. Sprechen Sie vorher ab, was Sie übernehmen wollen.

Brauche ich eine Genehmigung?

Für den Abbruch eines Gebäudes in der Regel ja, in Bayern je nach Größe als Abbruchanzeige oder Abbruchgenehmigung. Bei Denkmalschutz kommt die Zustimmung der Denkmalbehörde dazu. Eine reine Entkernung ohne Eingriff in Tragwerk und Fassade ist oft anzeigefrei, ändern Sie aber Statik oder Grundriss, wird sie genehmigungspflichtig. Klären Sie das mit dem Bauamt, bevor der erste Hammer läuft. Wir sagen Ihnen, welche Angaben dafür gebraucht werden.

Wie gehen Sie mit Asbest und anderen Schadstoffen um?

Bei Gebäuden vor 1993 ist mit asbesthaltigen Materialien zu rechnen: Bodenkleber, Fliesenkleber, Dichtschnüre, Wellplatten, Nachtspeicheröfen. Wir stoppen die Arbeiten bei Verdacht und lassen beproben. Die Sanierung selbst führt ein nach TRGS 519 zugelassener Fachbetrieb aus. Das kostet Zeit und Geld, ist aber nicht verhandelbar. Wer darüber hinweggeht, gefährdet die Leute auf der Baustelle und haftet dafür.

Wie wird abgerechnet?

Nach Besichtigung und Aufmaß zum Festpreis, wo das Objekt es hergibt. Bei Bestandsbauten lässt sich nicht alles vorher sehen, deshalb halten wir im Angebot fest, was enthalten ist und was gesondert berechnet wird, etwa Schadstoffsanierung oder unerwartete Bausubstanz. Die Entsorgung ist ein wesentlicher Kostenblock: Je sauberer wir beim Rückbau trennen, desto niedriger fällt er aus.

Kundenstimmen

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