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Glossar

Entkernung

Bei der Entkernung wird alles Nichttragende aus einem Gebäude entfernt, während die Konstruktion stehen bleibt. Der übliche erste Schritt vor einer Kernsanierung.

Entkernung bedeutet, ein Gebäude bis auf seine tragende Struktur auszuräumen. Wände in Leichtbauweise, Estriche, Bodenbeläge, Decken, Installationen und Einbauten kommen heraus, Fundament, Tragwerk und Fassade bleiben stehen. Am Ende steht der Rohbau, in dem neu geplant werden kann.

Wann entkernt wird

Der häufigste Anlass ist die Kernsanierung eines Altbaus: Grundriss ändern, Leitungen erneuern, Dämmung nachrüsten. Dazu kommen Umnutzungen, etwa wenn aus Gewerbeflächen Wohnungen werden, und Brand- oder Wasserschäden, bei denen die Substanz durchnässt oder verrußt ist.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Entkernung oft die einzige Möglichkeit, moderne Technik einzubauen, ohne die geschützte Hülle anzutasten. Das erfordert Abstimmung mit der Denkmalbehörde, meist schon in der Planung.

Was dabei entfernt wird

  • Bodenbeläge, Estrich, Trittschalldämmung
  • nichttragende Wände, Vorsatzschalen, abgehängte Decken
  • Türen, Zargen, Fenster, Innenausbau
  • Sanitärobjekte, Heizkörper, Rohrleitungen
  • Elektroinstallation samt Verteilern
  • Dämmstoffe und Verkleidungen

Schadstoffe zuerst

Bei Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, gilt die Asbestvermutung. Bodenkleber, Fensterkitt, Nachtspeicheröfen und Rohrisolierungen sind die üblichen Fundstellen. Dazu kommen künstliche Mineralfasern in alten Dämmungen und teerhaltige Klebstoffe.

Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung liegt die Erkundungspflicht beim ausführenden Betrieb. Sie als Eigentümer müssen mitteilen, was Sie über das Gebäude wissen: Baujahr, Umbauten, frühere Sanierungen. Mehr dazu im Beitrag Asbest im Haus erkennen.

Sortenrein statt gemischt

Eine Entkernung erzeugt viel Material auf einmal, und fast alles davon ist verwertbar, solange es getrennt bleibt. Holz, Metall, Gips, mineralische Stoffe und Dämmung gehen in eigene Container. Vermischt wird daraus Baumischabfall, die teuerste Fraktion überhaupt.

Bei gewerblichen Vorhaben ist die Trennung nach der Gewerbeabfallverordnung ohnehin vorgeschrieben und zu dokumentieren.

Der Ablauf bei uns

Wir sehen uns das Objekt an, klären Schadstoffe und Statik, stellen die passenden Container und arbeiten uns von oben nach unten durch. Staubschutz, Abdeckung der Verkehrswege und die Sicherung angrenzender Bereiche gehören dazu, gerade wenn im Haus weiter gewohnt oder gearbeitet wird.

Zum Leistungsumfang: Entkernung und Abbrucharbeiten.

Wenn im Haus weitergearbeitet wird

Bei Gewerbeobjekten ist der laufende Betrieb der Regelfall, nicht die Ausnahme. Dann wird abschnittsweise gearbeitet, mit staubdichten Abschottungen, eigenen Zugängen und Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten.

Das ist aufwendiger und muss vorher geplant werden. Wichtig sind vor allem die Fluchtwege: Sie müssen während der gesamten Bauzeit nutzbar bleiben, auch wenn der übliche Weg gerade Baustelle ist.

Was danach kommt

Nach der Entkernung steht der Rohbau. Ob er trocknen muss, hängt vom Zustand ab, nach einem Wasserschaden sind Wochen einzuplanen. Erst danach beginnt der Neuaufbau.

Wir übernehmen auf Wunsch auch die anschließenden Arbeiten, von Bodenbelägen bis zu den Malerarbeiten. Für Bauherren hat das den Vorteil, dass Schnittstellen wegfallen: Wer entkernt hat, weiß, was hinter der Wand liegt.

Kundenstimmen

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