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Ratgeber

Asbest im Haus erkennen: worauf Sie achten müssen

Wo Asbest in Altbauten steckt, warum das Baujahr 1993 die entscheidende Grenze ist und was die neue Gefahrstoffverordnung von Eigentümern und Betrieben verlangt.

Neumüller GmbH

Asbest im Haus erkennen
Foto: Neumüller GmbH

Der Stichtag heißt 31. Oktober 1993

An diesem Tag trat in Deutschland das Asbestverbot in Kraft. Alles, was danach gebaut wurde, ist asbestfrei. Bei allem, was vorher errichtet wurde, gilt seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung die Asbestvermutung: Man geht davon aus, dass asbesthaltige Materialien verbaut sind, solange nichts anderes belegt ist.

Diese Vermutung ist keine Formalie. Sie bestimmt, wie ein Betrieb an Ihr Gebäude herangehen muss, und sie kostet Zeit und Geld, wenn sie erst auf der Baustelle auffällt.

Wo Asbest tatsächlich steckt

Die meisten denken an Wellplatten auf dem Gartenhaus. Das ist der bekannteste Fall, aber bei Weitem nicht der häufigste. Verbaut wurde Asbest in weit über tausend Produkten, unter anderem:

  • Fußbodenkleber und Cushion-Vinyl, der schwarze Kleber unter altem Belag ist ein Klassiker
  • Fensterkitt und Dichtungsschnüre an Fenstern und Türen
  • Nachtspeicheröfen, besonders Modelle bis Anfang der Achtziger
  • Rohrisolierungen und Dichtungen an Heizungsanlagen
  • Wellplatten, Fassadenplatten, Blumenkästen aus Faserzement
  • Spachtelmassen, Fliesenkleber und Putze
  • Brandschutzverkleidungen an Stahlträgern und in Treppenhäusern
  • Elektrospeicher, Toaster, Bügelbretter aus der Zeit, oft im Keller vergessen

Fest gebundene Produkte wie Faserzementplatten geben im ungestörten Zustand kaum Fasern ab. Schwach gebundene Materialien wie Spritzasbest oder Leichtbauplatten sind deutlich gefährlicher, weil sie schon bei leichter Beschädigung Fasern freisetzen.

Warum Ansehen nicht genügt

Asbesthaltige Platten sehen aus wie asbestfreie Faserzementplatten. Der Unterschied liegt in der Faser, und die ist mit bloßem Auge nicht zu sehen. Es gibt Anhaltspunkte, etwa eingeprägte Kennzeichnungen bei Platten nach 1990 oder die typische graue Färbung des alten Klebers, aber verlassen kann man sich darauf nicht.

Sicherheit bringt nur eine Materialprobe im Labor. Die Probenahme selbst setzt schon Fasern frei und gehört deshalb in fachkundige Hände. Bohren Sie nicht selbst ein Loch, um nachzusehen. Genau das ist der Moment, in dem aus einem gebundenen Material ein Problem wird.

Was die neue Gefahrstoffverordnung geändert hat

Seit dem 5. Dezember 2024 gilt die novellierte Gefahrstoffverordnung. Der wichtigste Punkt für Sie als Eigentümer: Die Erkundungspflicht liegt beim ausführenden Betrieb, nicht bei Ihnen. Der ursprüngliche Plan, Eigentümer zur Untersuchung zu verpflichten, wurde nicht umgesetzt.

Sie haben stattdessen eine Mitwirkungs- und Informationspflicht. Wer Arbeiten in Auftrag gibt, muss dem Betrieb alles mitteilen, was über das Gebäude bekannt ist: Baujahr, Umbauten, frühere Sanierungen, vorhandene Gutachten, Auffälligkeiten. Wer hier schweigt, verlagert das Risiko nicht, sondern vergrößert es.

Für uns heißt das: Bei jedem Objekt vor Baujahr 1993 klären wir vor Arbeitsbeginn, was verbaut ist. Das steht so im Angebot, bevor jemand die erste Wand anfasst.

Was Sie selbst dürfen und was nicht

Privatpersonen dürfen an ihrem eigenen Gebäude arbeiten, unterliegen dabei aber der Chemikalien-Verbotsverordnung. Untersagt sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien, sobald dabei Fasern freigesetzt werden können.

Konkret heißt das: Wellplatten abzunehmen, alten Bodenkleber abzuschleifen oder Nachtspeicheröfen zu zerlegen ist kein Heimwerkerprojekt. Für Fachbetriebe gelten die technischen Regeln nach TRGS 519, dazu gehören Schulung, Absaugung, Abschottung und die Entsorgung in staubdicht verschlossenen Gebinden.

Was Asbest bei Rückbau und Entrümpelung bedeutet

Asbesthaltiges Material ist gefährlicher Abfall. Es darf nicht in den normalen Container, muss getrennt transportiert und auf einer zugelassenen Deponie abgegeben werden. Das schlägt sich im Preis nieder, und zwar planbar: Es steht bei uns vor der Arbeit im Angebot, nicht danach auf der Rechnung.

Bei Entkernungen und Rückbauten ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme. Mehr zum Ablauf steht auf den Seiten Entkernung und Abbrucharbeiten und Rückbau, die Grundlagen im Glossar unter Asbest. Warum sich der sortenreine Rückbau auch sonst rechnet, steht im Beitrag Rückbau statt Abriss.

Fazit

Asbest ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, vorher nachzudenken. Solange nichts beschädigt wird, geht von fest gebundenen Materialien keine Gefahr aus. Kritisch wird der Moment, in dem gebohrt, geschliffen oder gebrochen wird, und dieser Moment kommt bei jeder Sanierung.

Wenn Ihr Gebäude vor 1993 gebaut wurde, sagen Sie es uns bei der Anfrage einfach dazu. Rufen Sie an unter 08221 – 964 80 36 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

FAQ zum Thema Asbest im Haus

Ab welchem Baujahr muss ich mit Asbest rechnen?

Bei allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden. An diesem Tag trat das Asbestverbot in Kraft. Die Gefahrstoffverordnung knüpft daran die Asbestvermutung: Bis zum Gegenbeweis wird angenommen, dass asbesthaltige Materialien verbaut sind. Bei jüngeren Gebäuden ist Asbest ausgeschlossen.

Kann ich Asbest selbst erkennen?

Zuverlässig nicht. Asbesthaltige Faserzementplatten sehen genauso aus wie asbestfreie. Es gibt Anhaltspunkte wie das Baujahr, die typische Optik alter Bodenkleber oder fehlende Kennzeichnungen, aber Gewissheit bringt nur eine Laborprobe. Die Probenahme setzt selbst Fasern frei und gehört deshalb in fachkundige Hände.

Muss ich als Eigentümer mein Haus auf Asbest untersuchen lassen?

Nein. Die Erkundungspflicht liegt seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung beim ausführenden Betrieb. Sie haben allerdings eine Informationspflicht: Alles, was Sie über Baujahr, Umbauten und frühere Sanierungen wissen, müssen Sie dem beauftragten Unternehmen mitteilen.

Darf ich asbesthaltige Platten selbst abnehmen?

Nein. Die Chemikalien-Verbotsverordnung untersagt Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien, wenn dabei Fasern frei werden können. Das gilt auch am eigenen Haus. Fachbetriebe arbeiten nach den technischen Regeln TRGS 519, mit Schulung, Absaugung und staubdichter Verpackung.

Was kostet die Entsorgung von Asbest zusätzlich?

Das hängt an Menge, Material und Zugänglichkeit. Asbest gilt als gefährlicher Abfall, muss getrennt transportiert und auf einer zugelassenen Deponie abgegeben werden, dazu kommt der Aufwand für Abschottung und Schutzausrüstung. Wir weisen diesen Posten immer getrennt im Angebot aus, damit Sie ihn vor der Beauftragung kennen.

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