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Glossar

Asbest

Asbest ist ein faseriger Mineralstoff, der in Deutschland seit dem 31. Oktober 1993 nicht mehr verbaut werden darf. Was er in Altbauten bedeutet, wer ihn ausbauen darf und wie er entsorgt wird.

Asbest ist der Sammelbegriff für mehrere faserige Silikatminerale, vor allem Chrysotil, Amosit und Krokydolith. Sie sind hitzebeständig, zugfest und chemisch träge, und genau deshalb steckten sie jahrzehntelang in Bauprodukten. In Deutschland gilt seit dem 31. Oktober 1993 ein Verwendungsverbot, EU-weit seit 2005.

Warum das Baujahr die entscheidende Frage ist

Verbaut ist verbaut. Das Verbot hat nichts entfernt, es hat nur den Nachschub gestoppt. In Gebäuden, die vor Ende 1993 errichtet oder umgebaut wurden, ist mit asbesthaltigen Materialien zu rechnen. Bei jüngeren Gebäuden ist das die Ausnahme.

Ansehen hilft dabei nicht. Asbest steckt gebunden in Zementprodukten, Klebern und Dichtungen und ist mit bloßem Auge nicht von asbestfreiem Material zu unterscheiden. Sicherheit bringt nur eine Probe im Labor.

Wo er in der Praxis auftaucht

  • Wellplatten und Fassadenplatten aus Asbestzement
  • Bodenkleber unter Fliesen und PVC, dazu Cushion-Vinyl-Beläge
  • Fliesenkleber und Spachtelmassen
  • Dichtschnüre an Öfen und Heizungstüren
  • Nachtspeicheröfen bis Anfang der Achtziger
  • Rohrisolierungen und Brandschutzverkleidungen

Fest oder schwach gebunden

Der Unterschied entscheidet über das Risiko. Fest gebundener Asbest, etwa in Asbestzement, hält die Fasern im Material, solange nichts gebrochen, gebohrt oder geschliffen wird. Schwach gebundener Asbest in Spritzputz, Leichtbauplatten und Isolierungen setzt Fasern schon bei leichter Beschädigung frei und gilt als deutlich gefährlicher.

Gefährlich wird beides erst, wenn Fasern in die Luft gelangen. Deshalb ist mechanische Bearbeitung der kritische Punkt, nicht die bloße Anwesenheit.

Wer ausbauen darf

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien richten sich nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519. Sie verlangt Sachkunde, Anzeige der Arbeiten, Abschottung des Bereichs, Unterdruckhaltung und Absaugung mit geeigneten Filtern. Ausführen darf das nur ein dafür zugelassener Fachbetrieb.

Für Eigentümer heißt das: Wellplatten abnehmen, alten Bodenkleber abschleifen oder einen Nachtspeicherofen zerlegen ist kein Heimwerkerprojekt. Wer die Platten selbst herausreißt, verteilt Fasern durch das ganze Haus.

Entsorgung

Asbesthaltiges Material ist gefährlicher Abfall. Es wird staubdicht verpackt, meist in reißfesten Big Bags, getrennt transportiert und auf einer dafür zugelassenen Deponie abgelagert. Verwertet wird nichts, der Weg endet auf der Deponie. Über das Nachweisverfahren entsteht dabei die Dokumentation, siehe Entsorgungsnachweis.

Diese Sonderbehandlung kostet ein Vielfaches der normalen Bauschuttentsorgung. Sie ist der Grund, warum ein Asbestfund einen Kostenrahmen sprengen kann.

Bei uns

Wir arbeiten bei Rückbau und Entkernung täglich in Bestandsgebäuden. Bei Verdacht stoppen wir die Arbeiten und lassen beproben. Die Sanierung selbst führt ein nach TRGS 519 zugelassener Fachbetrieb aus, den Rest des Projekts übernehmen wir. Das kostet Zeit, ist aber nicht verhandelbar.

Ausführlich mit Stichtag, Fundorten und der geänderten Gefahrstoffverordnung: Asbest im Haus erkennen.

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