Glossar
Entsorgungsnachweis
Der Entsorgungsnachweis ist ein förmliches Verfahren für gefährliche Abfälle. Für Förderanträge und Vermieter genügt dagegen die einfache Entsorgungsbestätigung.
Der Entsorgungsnachweis klärt vor der Entsorgung, ob ein bestimmter Abfall auf einem bestimmten Weg beseitigt oder verwertet werden darf. Er ist ein förmliches Verfahren nach der Nachweisverordnung und betrifft gefährliche Abfälle.
Wer ihn braucht
Die Pflicht trifft Betriebe, die im Kalenderjahr mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle je Abfallschlüssel abgeben. Darunter greift ein vereinfachtes Verfahren, bei dem der Begleitschein genügt.
Abfälle aus privaten Haushalten sind ausgenommen. Auch wer als Privatperson Farbreste, Leuchtstoffröhren oder asbesthaltige Platten abgibt, braucht kein Nachweisverfahren. Getrennt entsorgt werden muss trotzdem.
Der Ablauf
Am Verfahren sind vier Seiten beteiligt: Abfallerzeuger, Beförderer, Entsorgungsanlage und die zuständige Behörde. Die Anlage erklärt zunächst ihre Annahmebereitschaft, der Erzeuger beschreibt den Abfall, die Behörde bestätigt oder widerspricht. Seit 2010 läuft alles elektronisch mit qualifizierter Signatur.
Ist der Nachweis erteilt, dokumentiert danach jeder einzelne Transport über einen Begleitschein den tatsächlichen Weg.
Der häufigere Fall: die Entsorgungsbestätigung
Wonach die meisten Menschen fragen, ist etwas anderes: ein Schreiben des Entsorgers, das Datum, Abfallart, Menge und Verbleib nennt. Keine Behörde ist beteiligt, und für die üblichen Zwecke reicht es aus.
Gebraucht wird es zum Beispiel:
- beim Verwendungsnachweis für die Heizungsförderung, wenn die alte Öl- oder Gasheizung entsorgt wurde
- gegenüber Vermietern nach einer Räumung
- in Nachlassakten und bei Erbengemeinschaften
- bei Bauvorhaben als Beleg der Getrenntsammlung nach der Gewerbeabfallverordnung
Was wir liefern
Zu jedem Auftrag stellen wir die Entsorgungsbestätigung ohne Aufpreis aus. Bei gefährlichen Abfällen kommen die Begleitscheine dazu, auf Wunsch auch die Wiegescheine der Anlage. Fragen Sie das bei der Anfrage mit an, dann liegt es dem Angebot bei.
Ausführlich mit allen Fristen steht das im Beitrag Entsorgungsnachweis: wann Sie ihn brauchen.
Sammelentsorgungsnachweis
Für kleinere Mengen gibt es eine Vereinfachung: Der Einsammler führt einen Sammelentsorgungsnachweis, unter dem er die Abfälle mehrerer Erzeuger zusammenfasst. Als Erzeuger sind Sie dann nicht selbst im Verfahren, sondern erhalten Übernahmescheine.
Das ist der Regelfall bei Kleinmengen aus Handwerk und Betrieb, etwa bei Farbresten oder Leuchtstoffröhren. Die Papiere sehen anders aus, die Aufbewahrungspflicht bleibt.
Wie lange die Unterlagen aufzubewahren sind
Drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem entsorgt wurde. Bei Förderprogrammen richten sich die Fristen nach den jeweiligen Bedingungen und laufen häufig länger.
Ein praktischer Rat: Legen Sie die Unterlagen sofort ab, statt sie zu sammeln. Nach Abschluss eines Bauvorhabens lässt sich selten noch rekonstruieren, welcher Schein zu welcher Fuhre gehörte, und genau danach wird bei einer Prüfung gefragt.
Bereit, den nächsten Schritt zu gehen?
Kostenfreie Besichtigung, klares Angebot, ein Ansprechpartner. Nehmen Sie heute Kontakt auf.