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Glossar

Sondermüll

Sondermüll ist der umgangssprachliche Name für gefährliche Abfälle. Was im Haushalt dazuzählt, wo es abgegeben wird und was auf keinen Fall zusammenkommen darf.

Sondermüll ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das, was im Abfallrecht gefährlicher Abfall heißt. Der Begriff steht in keinem Gesetz, beschreibt aber genau, worum es geht: Stoffe, die nicht in die normale Tonne dürfen.

Was im Haushalt dazuzählt

Auch eine gewöhnliche Wohnung enthält mehr davon, als die meisten vermuten:

  • Farben, Lacke, Verdünner, Beizen und deren Gebinde
  • Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Altöl, Bremsflüssigkeit, Frostschutz
  • Batterien, Akkus, Autobatterien
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
  • Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Rohrreiniger
  • Feuerlöscher, Spraydosen mit Restinhalt
  • Medikamente in größeren Mengen

Wohin damit

Haushaltsübliche Mengen nehmen die Wertstoffhöfe und die mobilen Schadstoffsammlungen der Landkreise an, in der Regel kostenfrei. Batterien gehen zusätzlich an jede Verkaufsstelle zurück, Medikamente an viele Apotheken.

Was bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen anfällt, sammeln wir getrennt und führen es der vorgeschriebenen Entsorgung zu. Das ist Teil des Auftrags und muss nicht gesondert organisiert werden.

Das Vermischungsverbot

Der wichtigste Grundsatz lautet: nicht zusammenschütten. Gefährliche Abfälle dürfen weder untereinander noch mit anderen Abfällen vermischt werden.

Der Grund ist zweifach. Erstens können Reaktionen entstehen, etwa wenn Säuren auf Laugen treffen oder Lösemittel auf Oxidationsmittel. Zweitens macht Vermischung aus einer kleinen Menge gefährlichen Abfalls eine große: Wer einen Liter Altöl in den Bauschuttcontainer kippt, hat anschließend mehrere Tonnen gefährlichen Abfall.

Behälter und Kennzeichnung

Lassen Sie die Stoffe möglichst in ihren Originalgebinden, dort steht, was drin ist. Umgefüllte Flüssigkeiten in Getränkeflaschen sind ein echtes Problem, weil niemand sie zuordnen kann und sie im Zweifel als unbekannt und damit teuer eingestuft werden.

Undichte Gebinde stellen Sie in eine Wanne oder einen Eimer. Bei Entrümpelungen finden wir regelmäßig gealterte Farbdosen, deren Boden durchgerostet ist.

Gewerbliche Mengen

Ab zwei Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr greift für Betriebe das förmliche Nachweisverfahren, darunter das vereinfachte mit Begleitschein. Beides läuft elektronisch. Wir übernehmen den technischen Teil und liefern die Belege zu den Unterlagen.

Mehr dazu unter Gefährlicher Abfall und im Beitrag Entsorgungsnachweis: wann Sie ihn brauchen.

Mengen aus Werkstatt und Hof

Bei Betriebsauflösungen und geerbten Anwesen kommen regelmäßig Mengen zusammen, die weit über haushaltsüblich hinausgehen: Fässer mit Altöl, Regale voller Lacke, Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft, Säurebehälter aus der Metallverarbeitung.

Der Wertstoffhof nimmt das nicht an. Solche Mengen laufen über das Nachweisverfahren, mit Abfallschlüssel, Begleitschein und zugelassener Anlage. Wir erfassen sie bei der Besichtigung und weisen sie im Angebot getrennt aus.

Unbekannte Stoffe

Der schwierigste Fall sind Gebinde ohne Etikett. Ein Kanister mit klarer Flüssigkeit kann alles enthalten, und die Anlage nimmt nichts an, was nicht benannt ist.

Dann bleiben zwei Wege: eine Analyse, oder die Einstufung als unbekannter Stoff, was der teuerste Weg ist. Deshalb der Rat, nie umzufüllen. Ein beschriftetes Originalgebinde spart am Ende ein Vielfaches der Mühe, es aufzuheben.

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