Glossar
Begleitschein
Der Begleitschein dokumentiert den Transport gefährlicher Abfälle von der Übergabe bis zur Entsorgung. Er läuft elektronisch und ist drei Jahre aufzubewahren.
Der Begleitschein ist das Papier, das eine Fuhre gefährlicher Abfälle auf ihrem Weg begleitet. Er weist nach, wer den Abfall erzeugt hat, wer ihn befördert und wo er entsorgt wurde. Jede beteiligte Stelle bestätigt ihren Teil.
Wann er gebraucht wird
Begleitscheine sind bei gefährlichen Abfällen vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem asbesthaltige Baustoffe, teerhaltige Dachpappe, Altöl, lösemittelhaltige Farben und Lacke, Leuchtstoffröhren und ölverschmutzte Betriebsmittel.
Abfälle aus privaten Haushalten sind vom Nachweisverfahren ausgenommen. Wer als Privatperson Farbreste abgibt, braucht keinen Begleitschein, auch wenn dieselbe Menge im Betrieb einen erfordern würde.
Wie das Verfahren abläuft
Seit 2010 läuft alles elektronisch, mit qualifizierter elektronischer Signatur. Der Ablauf in Kurzform:
- Der Abfallerzeuger legt den Begleitschein an und signiert ihn bei der Übergabe.
- Der Beförderer bestätigt die Übernahme.
- Die Entsorgungsanlage quittiert den Eingang und die durchgeführte Entsorgung.
- Alle Beteiligten erhalten eine Ausfertigung, die Behörde hat Zugriff.
In der Praxis übernimmt der Entsorgungsfachbetrieb den technischen Teil. Sie als Auftraggeber signieren, was Ihre Angaben betrifft.
Abgrenzung zum Entsorgungsnachweis
Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Der Entsorgungsnachweis wird vor der Entsorgung erstellt und klärt grundsätzlich, ob ein bestimmter Abfall auf einem bestimmten Weg entsorgt werden darf. Der Begleitschein dokumentiert danach jede einzelne Fuhre.
Für Förderanträge, Vermieter oder eine Nachlassakte genügt in aller Regel keines von beiden, dort reicht eine Entsorgungsbestätigung. Was Sie in Ihrem Fall brauchen, steht im Beitrag Entsorgungsnachweis: wann Sie ihn brauchen.
Aufbewahrung
Begleitscheine sind drei Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Entsorgung. Für Förderunterlagen können längere Fristen gelten. Legen Sie die Unterlagen zu den Bauakten, dort werden sie bei einer Prüfung zuerst gesucht.
Wer welchen Teil ausfüllt
In der Praxis läuft es meist so ab: Der Entsorgungsfachbetrieb legt den Vorgang im System an, weil er die Abfallschlüssel und die Anlagendaten ohnehin führt. Sie als Erzeuger prüfen und signieren die Angaben zu Ihrem Abfall.
Wer keine eigene Signaturkarte hat, kann die Signatur übertragen. Das ist zulässig und bei kleineren Betrieben der Normalfall. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt allerdings beim Erzeuger, deshalb lohnt ein Blick auf Abfallschlüssel und Menge, bevor Sie bestätigen.
Häufige Fehler
- Falscher Abfallschlüssel. Ein Zahlendreher führt dazu, dass die Anlage die Annahme verweigert und die Fuhre umkehren muss.
- Fehlende Signatur eines Beteiligten. Der Vorgang bleibt offen und fällt bei der behördlichen Prüfung auf.
- Mengen, die nicht zum Wiegeschein passen. Prüfen Sie beides gegeneinander, bevor Sie ablegen.
- Unterlagen verstreut. Legen Sie Begleitscheine und Wiegescheine gemeinsam zur Bauakte.
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