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Glossar

Elektroaltgeräte

Elektroaltgeräte gehören nicht in den Restmüll. Was das Elektrogesetz vorschreibt, welche Geräte betroffen sind und wie sie bei Entrümpelungen behandelt werden.

Elektroaltgeräte sind ausgediente Geräte mit Stromanschluss oder Batterie. Vom Kühlschrank über die Bohrmaschine bis zur Zahnbürste fallen sie unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Warum die getrennte Sammlung vorgeschrieben ist

Zwei Gründe stehen dahinter. Der erste ist der Schadstoffgehalt: Kühlgeräte enthalten Kältemittel, Bildschirme früher Quecksilber, Batterien und Akkus Schwermetalle. Gelangen sie in die Verbrennung oder auf die Deponie, richten sie Schaden an.

Der zweite Grund ist der Wert. In Leiterplatten stecken Kupfer, Gold und Palladium, in Motoren und Gehäusen Eisen und Aluminium, in Magneten seltene Erden. Diese Rohstoffe lassen sich zurückgewinnen, wenn die Geräte in die richtige Verwertung gehen.

Die sechs Kategorien

Das Gesetz unterscheidet:

  1. Wärmeüberträger, also Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte
  2. Bildschirme und Monitore
  3. Lampen, insbesondere Leuchtstoff- und Energiesparlampen
  4. Großgeräte über 50 Zentimeter Kantenlänge
  5. Kleingeräte unter 50 Zentimeter
  6. Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

Die Einteilung entscheidet über die Behandlung. Kühlgeräte etwa müssen abgesaugt werden, bevor sie zerlegt werden.

Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen

In einem geräumten Haushalt findet sich meist mehr Elektronik, als die Bewohner selbst vermutet hätten: Küchengeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Leuchten, alte Handys in Schubladen.

Wir sammeln diese Geräte getrennt und führen sie der vorgesehenen Verwertung zu. Was einen Materialwert hat, rechnen wir gegen. Bei Werkstätten, Betriebsauflösungen und Nachlässen mit viel Technik macht das einen spürbaren Unterschied in der Endabrechnung.

Was Sie vorher tun sollten

Löschen Sie Daten auf Rechnern, Handys und Festplatten, bevor die Geräte das Haus verlassen. Nehmen Sie Batterien und Akkus heraus, wo das ohne Werkzeug möglich ist, denn beschädigte Lithiumakkus sind eine häufige Brandursache in Sammelfahrzeugen.

Zum Ablauf: Entrümpelung und Haushaltsauflösung.

Rückgabe im Handel

Größere Elektrofachgeschäfte und Onlinehändler sind zur Rücknahme verpflichtet. Bei Geräten bis 25 Zentimeter Kantenlänge geht das ohne Neukauf, bei größeren im Tausch gegen ein gleichartiges neues Gerät.

Das ist der einfachste Weg für einzelne Stücke. Bei einer Räumung, in der zwanzig Geräte anfallen, ist es dagegen keine Hilfe, dort nehmen wir alles in einem Zug mit.

Kühlgeräte sind ein Sonderfall

Kühlschränke, Gefriertruhen und Klimageräte enthalten Kältemittel und Öl im Kompressor. Sie dürfen nicht gekippt, nicht gestapelt und nicht beschädigt transportiert werden, weil sonst Kältemittel entweicht.

Ältere Geräte enthalten zusätzlich Treibmittel im Dämmschaum. Deshalb laufen sie über eigene Anlagen, in denen zuerst abgesaugt und dann zerlegt wird. Stellen Sie solche Geräte aufrecht bereit und lassen Sie die Türen dran, das erspart Rückfragen.

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