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Glossar

Rückbau

Rückbau ist der geordnete Abbau eines Gebäudes in umgekehrter Reihenfolge zur Errichtung. Abgrenzung zum Abbruch, Ablauf und rechtliche Vorgaben.

Rückbau bezeichnet den geordneten Abbau eines Bauwerks, in etwa umgekehrt zur Reihenfolge seiner Errichtung. Er unterscheidet sich vom Abbruch dadurch, dass die Bauteile nicht gemeinsam zu Fall gebracht, sondern nacheinander gelöst werden.

Abgrenzung der Begriffe

Abbruch meint das Niederlegen mit Bagger, Abbruchzange oder Sprengung. Schnell, aber das Ergebnis ist ein vermischter Haufen.

Rückbau meint das schrittweise Zerlegen. Er dauert länger und erlaubt es, Fraktionen zu trennen und Bauteile wiederzuverwenden.

Entkernung ist der Rückbau alles Nichttragenden bei stehender Konstruktion. Sie ist häufig der erste Schritt eines Rückbaus.

In der Praxis werden die Verfahren kombiniert: erst Schadstoffe und Ausbaustoffe von Hand, dann die Konstruktion maschinell.

Wann Rückbau vorgeschrieben ist

Bei Bau- und Abbruchabfällen verlangt die Gewerbeabfallverordnung die Getrenntsammlung, soweit sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Da Kosten, die sich durch selektiven Rückbau vermeiden ließen, dabei nicht als Gegenargument zählen, ist die getrennte Ausführung der Regelfall.

Dazu kommt das Gefahrstoffrecht: Bei Gebäuden vor dem 31. Oktober 1993 gilt die Asbestvermutung, und die Erkundung liegt beim ausführenden Betrieb.

Der typische Ablauf

  1. Bestandsaufnahme mit Baujahr, Konstruktion und Schadstofffrage
  2. Ausbau der Schadstoffe unter den vorgeschriebenen Bedingungen
  3. Entrümpelung und Demontage von Einbauten, Technik und Metall
  4. Ausbaustoffe: Bodenbeläge, Türen, Trockenbau, Dämmung
  5. konstruktiver Rückbau der Substanz
  6. Sortierung, Abtransport, Dokumentation

Genehmigungen und Nachbarschaft

Ob ein Rückbau anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der Landesbauordnung und der Größe des Vorhabens. Bei angrenzender Bebauung kommen Beweissicherung, Erschütterungsschutz und Staubbindung dazu.

Wir klären das im Vorfeld und stimmen ab, was der Nachbar wann zu erwarten hat. Das erspart erfahrungsgemäß mehr Ärger als jede nachträgliche Erklärung.

Was wir übernehmen

Von der Einzelmaßnahme bis zum kompletten Objekt: Wohngebäude, Firmenobjekte, Industrieanlagen. Container, Transport, Verwertung und Nachweise kommen aus einer Hand, dadurch gibt es eine Ansprechperson statt fünf.

Zum Leistungsumfang: Rückbau. Warum sich das Sortieren rechnet, steht im Beitrag Rückbau statt Abriss.

Statik und Reihenfolge

Ein Gebäude ist ein Tragwerk, und der Rückbau verändert es mit jedem Schritt. Wer eine aussteifende Wand herausnimmt, kann Decken destabilisieren, die vorher trugen. Bei größeren Vorhaben gehört deshalb ein Statiker in die Planung.

Die Grundregel lautet: von oben nach unten und von innen nach außen. Zuerst Dach und Ausbau, dann die Geschosse abwärts, zuletzt Keller und Fundament. Wer diese Reihenfolge umdreht, arbeitet unter Lasten, die er nicht mehr kontrolliert.

Nachbarschaft und Beweissicherung

Bei angrenzender Bebauung ist eine Beweissicherung sinnvoll, also die Dokumentation des Zustands der Nachbargebäude vor Beginn. Risse, die vorher da waren, werden sonst später dem Rückbau zugeschrieben.

Dazu kommen Erschütterungsmessungen bei maschinellem Abbruch, Staubbindung durch Wassernebel und Absprachen zu den Arbeitszeiten. Das ist kein Beiwerk: Der häufigste Grund für Baustopps im Rückbau sind Beschwerden aus der Nachbarschaft.

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