08221 – 964 80 36 info@neumueller-gmbh.eu

Glossar

Wiegeschein

Der Wiegeschein dokumentiert, welche Menge welcher Abfallart wo angeliefert wurde. Er ist die Grundlage der Abrechnung und wird für Nachweise gebraucht.

Der Wiegeschein entsteht an der Waage der Entsorgungsanlage. Er hält fest, welche Menge welcher Abfallart wann und von wem angeliefert wurde, und ist damit die Grundlage jeder mengenbezogenen Abrechnung.

Was darauf steht

  • Datum und Uhrzeit der Anlieferung
  • Kennzeichen und Bezeichnung des Fahrzeugs
  • Abfallschlüssel und Bezeichnung der Fraktion
  • Bruttogewicht, Taragewicht und die daraus errechnete Nettomenge
  • Anlieferer und Anlage
  • fortlaufende Nummer

Gewogen wird zweimal: einmal beladen bei der Einfahrt, einmal leer bei der Ausfahrt. Die Differenz ist die tatsächlich angelieferte Menge.

Wozu Sie ihn brauchen

Abrechnung. Wird nach Gewicht abgerechnet, ist der Wiegeschein der Beleg. Prüfen Sie, ob Abfallart und Menge zu Ihrer Fuhre passen.

Nachweis der Getrenntsammlung. Die Gewerbeabfallverordnung verlangt bei Bau- und Abbruchabfällen die Dokumentation. Wiegescheine je Fraktion sind das übliche Mittel dafür, weil sie zeigen, dass tatsächlich getrennt angeliefert wurde.

Förderanträge. Beim Nachweis der fachgerechten Entsorgung einer alten Heizung ergänzt der Wiegeschein die Entsorgungsbestätigung sinnvoll, weil er die Menge belegt.

Abgrenzung zu anderen Papieren

Der Wiegeschein sagt, wie viel wo angekommen ist. Der Begleitschein dokumentiert bei gefährlichen Abfällen den Transportweg mit allen Beteiligten. Die Entsorgungsbestätigung fasst zusammen, was mit dem Abfall geschehen ist.

Für die meisten privaten Anliegen genügt die Bestätigung. Bei Bauvorhaben und im gewerblichen Bereich sammeln Sie besser alle drei, soweit sie anfallen.

Aufbewahrung

Im gewerblichen Bereich gelten drei Jahre für die Nachweise, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres. Handels- und steuerrechtlich können längere Fristen greifen, weil der Wiegeschein zugleich Rechnungsbeleg ist.

Legen Sie die Scheine laufend zur Bauakte. Nach Abschluss eines Projekts lassen sie sich kaum noch vollständig zusammentragen, und bei einer Prüfung wird genau danach gefragt.

Was wir liefern

Zu jeder Fuhre gibt es einen Wiegeschein, auf Wunsch am Ende zusammengefasst als Aufstellung nach Fraktionen. Dazu die Entsorgungsbestätigung, bei gefährlichen Abfällen die Begleitscheine.

Mehr dazu im Beitrag Entsorgungsnachweis: wann Sie ihn brauchen.

Tara, Brutto, Netto

Das Fahrzeug fährt beladen auf die Waage, das ist das Bruttogewicht. Nach dem Abkippen wird leer gewogen, das ist die Tara. Die Differenz ist die Nettomenge, und nur die wird berechnet.

Bei Sammelfahrten mit mehreren Kunden auf einer Fuhre wird anteilig zugeordnet. Fragen Sie in diesem Fall nach, wie aufgeteilt wurde, seriöse Betriebe legen das offen.

Wenn die Menge nicht passt

Kommt Ihnen ein Gewicht zu hoch vor, prüfen Sie zuerst das Material. Feuchtigkeit ist der häufigste Grund: Ein Container mit Bauschutt, der eine Woche im Regen stand, wiegt spürbar mehr als derselbe Inhalt trocken. Dasselbe gilt für Dämmwolle und Holz.

Der zweite häufige Grund sind Fremdstoffe. Wer nachträglich Erdaushub in den Bauschutt geworfen hat, findet das auf dem Wiegeschein wieder. Deshalb lohnt ein Blick in den Container, bevor er abgeholt wird.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Bereit, den nächsten Schritt zu gehen?

Kostenfreie Besichtigung, klares Angebot, ein Ansprechpartner. Nehmen Sie heute Kontakt auf.

Mitarbeiter der Neumüller GmbH vor dem Abrollkipper des Betriebs
Jetzt anrufen 08221 – 964 80 36