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Glossar

Verwertung

Verwertung heißt, Abfall wieder nutzbar zu machen, statt ihn zu beseitigen. Die fünfstufige Abfallhierarchie und was stofflich und energetisch unterscheidet.

Verwertung bedeutet, Abfall einem Nutzen zuzuführen, statt ihn nur loszuwerden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stellt sie ausdrücklich über die Beseitigung und gibt eine Rangfolge vor.

Die fünfstufige Abfallhierarchie

  1. Vermeidung. Was nicht anfällt, muss nicht behandelt werden.
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung. Prüfen, reinigen, reparieren, damit der Gegenstand seinen ursprünglichen Zweck weiter erfüllt.
  3. Recycling. Der Stoff wird zu neuem Material, etwa Altmetall zu Stahl.
  4. Sonstige Verwertung, insbesondere die energetische, also die Nutzung als Brennstoff.
  5. Beseitigung. Deponie oder Verbrennung ohne Energienutzung.

Die Rangfolge ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Vorgabe. Abweichen darf man nur, wenn eine niedrigere Stufe im Einzelfall ökologisch besser abschneidet.

Stofflich oder energetisch

Stoffliche Verwertung erhält das Material. Kupfer wird wieder Kupfer, Betonbruch wird Recyclingschotter, Altpapier wird Karton. Das ist der bevorzugte Weg, weil er Rohstoffe im Kreislauf hält.

Energetische Verwertung nutzt den Heizwert. Verunreinigtes Holz, Kunststoffreste und Sortierreste gehen in die Verbrennung, die Wärme wird in Strom oder Fernwärme umgesetzt. Zulässig ist das, wenn der Heizwert ausreicht und eine stoffliche Nutzung nicht sinnvoll möglich ist.

Warum Trennung darüber entscheidet

Ob ein Material verwertet werden kann, hängt fast immer an seiner Reinheit. Sortenreiner Betonbruch ist ein Baustoff, derselbe Beton mit Gips und Dämmwolle vermischt ist Abfall zur Vorbehandlung.

Deshalb beginnt Verwertung nicht in der Anlage, sondern auf der Baustelle und im Keller: in dem Moment, in dem entschieden wird, in welchen Behälter etwas wandert.

Verwertungsquoten

Für Bau- und Abbruchabfälle liegen die Verwertungsquoten in Deutschland hoch, bei mineralischen Massenabfällen über 90 Prozent. Das täuscht allerdings, wenn ein großer Teil davon nur verfüllt wird, statt als Baustoff zu dienen. Die Ersatzbaustoffverordnung regelt seit 2023, unter welchen Bedingungen aufbereitetes Material tatsächlich eingebaut werden darf.

Was das für Ihren Auftrag heißt

Wir trennen bereits beim Tragen und führen jede Fraktion ihrem Weg zu. Was einen Materialwert hat, rechnen wir gegen die Rechnung. Auf Wunsch bekommen Sie eine Aufstellung, welche Mengen wohin gegangen sind.

Mehr dazu unter Recycling und Kreislaufwirtschaft.

Ersatzbaustoffverordnung

Seit August 2023 regelt die Ersatzbaustoffverordnung bundeseinheitlich, welche aufbereiteten mineralischen Materialien wo eingebaut werden dürfen. Sie ordnet Recyclingbaustoffe in Materialklassen ein und knüpft daran die zulässigen Einbauweisen.

Für die Praxis heißt das: Recyclingschotter ist nicht gleich Recyclingschotter. Herkunft und Analyse entscheiden darüber, ob er im Straßenunterbau, unter einer Halle oder gar nicht verwendet werden darf. Wer Material annimmt, sollte den Nachweis der Klasse verlangen.

Verfüllung ist keine Verwertung im engeren Sinn

Ein großer Teil des mineralischen Materials landet in Verfüllungen von Gruben und Brüchen. Das zählt in der Statistik als Verwertung, ersetzt aber keinen Baustoff, sondern füllt ein Loch.

Deshalb sagen hohe Quoten wenig über die tatsächliche Kreislaufführung aus. Der Unterschied zwischen Verfüllung und echtem Wiedereinbau ist genau der Punkt, an dem sortenreiner Rückbau seinen Wert zeigt.

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